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Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Vergütung

700–900 € / Monat

Schulabschluss

Berufsschule – Abitur

Über die Ausbildung

Ein Anrufer erreicht ein großes Unternehmen und braucht schnell die richtige Ansprechperson. Diese Vermittlung übernimmst du als Telefonist oder Telefonistin, eine besondere Ausbildungsform, geregelt über § 66 BBiG beziehungsweise § 42r HwO für Menschen mit Behinderung.

Diese angepasste Ausbildung dauert bei Unternehmen und Behörden drei Jahre. Du lernst Anrufe professionell entgegenzunehmen, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner richtig weiterzuvermitteln, einfache Auskünfte am Telefon zu erteilen und Telefonanlagen sicher zu bedienen.

Diese angepasste Ausbildungsform setzt auf klare, praktische Übung am Telefon, damit jedes Gespräch sicher und freundlich gelingt. Eine klare, deutliche Aussprache und Geduld im Umgang mit unterschiedlichsten Anrufenden gehören zum Berufsalltag. Konzentration ist Pflicht. Auch am Bildschirm mit Kopfhörer musst du dabei über viele Stunden hinweg konzentriert und freundlich zugleich bleiben.

Unternehmen und Behörden freuen sich über engagierten Nachwuchs für diesen barrierearmen Einstieg, weil freundliche telefonische Erreichbarkeit für jeden Betrieb wichtig bleibt. Wer gern am Telefon kommuniziert, findet hier einen zugänglichen Einstieg in die Bürowelt, der gezielt auf individuelle Voraussetzungen eingeht.

Aufgaben

Das erwartet dich im Arbeitsalltag als Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO).

Anrufe entgegennehmen

Anrufe entgegennehmen

Telefongespräche professionell annehmen.

Gespräche vermitteln

Gespräche vermitteln

Anrufer an die richtige Stelle weiterleiten.

Auskunft geben

Auskunft geben

Einfache Informationen am Telefon erteilen.

Anlage bedienen

Anlage bedienen

Telefonanlage sicher und routiniert nutzen.

Das bringst du mit

Diese Stärken helfen dir in der Ausbildung, sortiert nach Wichtigkeit.

Must-have

  • Kommunizieren

Wichtig

  • Beraten
  • Selbstständig arbeiten

Nice-to-have

  • Zuhören

Entwicklungsmöglichkeiten nach der Ausbildung

Dein Weg endet nicht mit der Abschlussprüfung. Hier sind deine nächsten Schritte.

  1. Weiterqualifizierung im Büromanagement

    Mit einer Anschlussausbildung erweiterst du dein Können um weitere Bürofähigkeiten.

  2. Übernahme in Empfang oder Zentrale

    Nach dem Abschluss übernimmst du feste Aufgaben am Empfang.

Ausbildungsplätze für Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Aktuelle Ausbildungsangebote von Unternehmen, die Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO) anbieten.

Wir halten Ausschau für dich

Sobald ein Betrieb Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO) anbietet, findest du die Ausbildung hier.

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